Zu den – ungefragten – Informationspflichten des unter Berufung auf Eigenbedarf kündigenden Vermiet...
Auf Grundlage der Mietvertragsklausel „Bei Auszug müssen Decken, Fenster und Türen weiß gestrichen ...
BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist
BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche der Wohnung...
Arbeitsrecht
Auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie gerne von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung.Häufig stellen sich Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang u. a. folgende Fragen:Muss ich die Kündigung/Abmahnung hinnehmen, kann ich kündigen?
Welche Fristen sind hierbei zu beachten?
Steht mir eine Abfindung zu?
Soll ich gegen die Kündigung klagen? Muss ich hierbei eine Frist beachten?
Steht mir Resturlaub zu oder habe ich einen Urlaubsabgeltungsanspruch?
Was ist mit meinen Überstunden?
Was bedeutet Freistellung?
Was steht wirklich in meinem Arbeitszeugnis? Muss ich mir das gefallen lassen?
Droht mir eine Sperrfrist durch das Arbeitsamt? Kann ich diese abwenden?
Bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen sowie bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gerne zur Seite. Da im Arbeitsrecht häufig kurze Fristen zu beachten sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig beraten lassen. Häufig muss z. B. bei einer Kündigung innerhalb von von drei Wochen Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden, da Ihre eventuellen Ansprüche ansonsten verfallen.




