Aktuelles
Zu den – ungefragten – Informationspflichten des unter Berufung auf Eigenbedarf kündigenden Vermiet...
Auf Grundlage der Mietvertragsklausel „Bei Auszug müssen Decken, Fenster und Türen weiß gestrichen ...
BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist
BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche der Wohnung...
Familienrecht
Auch unabhängig von Trennung oder Scheidung berät Sie Rechtsanwalt Stefan Haller als Fachanwalt für Familienrecht auch in sämtlichen Fragen des Familienrechts, so z. B. bei Fragen zum
Ehegattenunterhaltsrecht
Sorgerecht
Umgangsrecht
Versorgungsausgleichsrecht
Zugewinnausgleichsrecht
sowie bei Fragen der Vermögensauseinandersetzung.
Auch bei derarigen Fragestellungen empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Beratung, da hierdurch häufig unnötige Probleme vermieden werden können.
Ehegattenunterhaltsrecht
Sorgerecht
Umgangsrecht
Versorgungsausgleichsrecht
Zugewinnausgleichsrecht
sowie bei Fragen der Vermögensauseinandersetzung.
Auch bei derarigen Fragestellungen empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Beratung, da hierdurch häufig unnötige Probleme vermieden werden können.




