Rechtsanwaltskanzlei Dr. schmitz-haller & schmitz-haller kontaktieren
Aktuelles

Zu den – ungefragten – Informationspflichten des unter Berufung auf Eigenbedarf kündigenden Vermiet...

Auf Grundlage der Mietvertragsklausel „Bei Auszug müssen Decken, Fenster und Türen weiß gestrichen ...

BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche der Wohnung...

Familienrecht

Auch unabhängig von Trennung oder Scheidung berät Sie Rechtsanwalt Stefan Haller als Fachanwalt für Familienrecht auch in sämtlichen Fragen des Familienrechts, so z. B. bei Fragen zum
    Kindesunterhaltsrecht
    Ehegattenunterhaltsrecht
    Sorgerecht
    Umgangsrecht
    Versorgungsausgleichsrecht
    Zugewinnausgleichsrecht
    sowie bei Fragen der Vermögensauseinandersetzung.

      Auch bei derarigen Fragestellungen empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Beratung, da hierdurch häufig unnötige Probleme vermieden werden können.