email telefon

BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist

BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter

Auf Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den
Mieter einer Eigentumswohnung wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums findet die Verjährungsvorschrift des § 548 Abs. 1 BGB keine Anwendung.
BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10


Eingestellt am 13.10.2011 von S.Haller
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Rechtsanwaltskanzlei Dr. schmitz-haller & schmitz-haller kontaktieren


Unsere Google Bewertungen
Unsere
Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Vielen Dank.

Aktuelles

Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage ...

Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht? Ausgabejahr2020 Erscheinungsdatum13.03.2...