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BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist
BGH VIII ZR 349/10: 6-monatige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter
Auf Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen denMieter einer Eigentumswohnung wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums findet die Verjährungsvorschrift des § 548 Abs. 1 BGB keine Anwendung.
BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10
Eingestellt am 13.10.2011 von S.Haller
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