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BGH vom 20.07.2012 (Az.: V ZR 235/11): Anfechtbarkeit Beschluss Wohnungseigentümerversammlung
Anfechtbarkeit Beschluss Wohnungseigentümerversammlung
Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit.
Eingestellt am 14.09.2012 von S.Haller
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