email telefon

Ehegattenunterhalt BGH Az: XII ZR 94/09

Alleinerziehende Geschiedene müssen in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Ein Anspruch auf Unterhalt vom geschiedenen Partner besteht nur, wenn der betreuende Elternteil aufgrund konkreter Umstände nicht voll arbeiten kann. Die Betreuung eines Grundschulkindes steht einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen, wenn nach der Unterrichtszeit eine Betreuungsmöglichkeit existiert.(vgl. BGH Az.: XII ZR 94/09).

Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Name:
E-Mail:
Telefon:
Spamschutz - bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein:
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?
Nachricht:

Eingestellt am 05.08.2011 von S.Haller
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Rechtsanwaltskanzlei Dr. schmitz-haller & schmitz-haller kontaktieren


Unsere Google Bewertungen
Unsere
Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Vielen Dank.

Aktuelles

Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage ...

Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht? Ausgabejahr2020 Erscheinungsdatum13.03.2...