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Gewerberaummietvertrag BGH vom 09.05.2012 (Az.: XII ZR 79/10):
Gewerberaummietvertrag: Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters bei einer Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete
In einem gewerblichen Mietvertrag hält eine Klausel, die dem Vermieter ein Leistungsbestimmungsrecht dahingehend einräumt, bei einer Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete den vom Mieter zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzen, der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand. Denn das Leistungsbestimmungsrecht sei damit an Voraussetzungen gebunden, die für einen Vertragspartner verständlich und nachprüfbar sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsanwälte in Siegburg, Stefan Haller und Franz Schmitz.
Eingestellt am 31.07.2012 von S.Haller
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