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Ab dem 1.11.2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung und damit eine Überprüfungspflicht für Vermieter
Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Warmwasserbereitung müssen ab dem 1.11.2011 das Wasser einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Sofern der Mietvertrag dies zulässt,können die Kosten als
Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Eingestellt am 25.08.2011 von S.Haller
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