email telefon

BGH vom 11.07.2012 (Az.: XII ZR 72/10): Unterhaltsrecht

Eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne von § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen.
Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbes schon während bestehender Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise darauf einrichten konnten und auch eingerichtet haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsanwälte in Siegburg, Stefan Haller und Franz Schmitz.


Eingestellt am 13.08.2012 von S.Haller
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Rechtsanwaltskanzlei Dr. schmitz-haller & schmitz-haller kontaktieren


Unsere Google Bewertungen
Unsere
Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Vielen Dank.

Aktuelles

Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage ...

Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht? Ausgabejahr2020 Erscheinungsdatum13.03.2...