<< Urteil BGH vom 27.06.2012 (Az.: XII ZR 47/09): | BGH vom 11.07.2012 (Az.: XII ZR 72/10): Unterhaltsrecht >> |
BGH vom 18.07.2012 (Az.: VIII ZR 1/11): Erhöhung der Betriebskosten/Kündigung
Kündigung des Vermieters; Verzug mit Betriebskostenvorauszahlungen
Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine (auch) darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsanwälte in Siegburg, Stefan Haller und Franz Schmitz.
Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine (auch) darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsanwälte in Siegburg, Stefan Haller und Franz Schmitz.
Eingestellt am 13.08.2012 von S.Haller
Trackback
Aktuelles
Nachbarrecht BGH vom 29.06.2012 (Az.: V ZR 97/11):
Nachbarschutz: Unterlassungsanspruch gegen den Abbruch einer Mauer auf dem angrenzenden Grundstück ...
Urteil BGH vom 25.07.2012 (Az.: XII ZR 22/11): Gewerberaummiete: Eintritt des Grundstücksveräußere...
BGH vom 20.07.2012 (Az.: V ZR 235/11): Anfechtbarkeit Beschluss Wohnungseigentümerversammlung
1.: Urteil BGH vom 20.07.2012 (Az.: V ZR 235/11): Anfechtbarkeit Beschluss Wohnungseigentümerversa...
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.