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Urteil BGH vom 20.06.2012 (Az.: VIII ZR 12/12):
Wohnraummiete: Verjährung eines Bereicherungsanspruchs des Mieters wegen Zahlung eines Abgeltungsbetrages aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB.
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB.
Eingestellt am 03.09.2012 von S.Haller
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